Urlaubsanspruch und Urlaubsausmaß

20. Juni 2008 at 17:14 | In BR-Info, Rechtliches | Leave a Comment

Urlaubsanspruch

Als ArbeitnehmerIn haben Sie Anspruch auf mindestens 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das heißt:
Bei Berechnung des Urlaubs nach Werktagen (inkl. Samstag) haben Sie Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Arbeitsjahr. Das Arbeitsjahr beginnt immer mit dem Eintrittsdatum.

Wenn Sie neu zu arbeiten beginnen, entsteht der Urlaubsanspruch im ersten halben Jahr im Verhältnis zur zurückgelegten Dienstzeit:
Nach jeweils zirka 13 Kalendertagen haben Sie Anspruch auf einen Urlaubstag. Nach rund zweieinhalb Monaten auf eine ganze Urlaubswoche. Nach diesem halben Jahr steht Ihnen der Urlaub in vollem Ausmaß zu. Ab dem zweiten Arbeitsjahr haben Sie gleich zu Beginn des Arbeitsjahres den gesamten Urlaubsanspruch.

Urlaubsausmaß

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